+ ...der findet sich in der Seite project/credits.html und besteht aus einem speziellen CSS + ein JavaScript, das die Seite langsam scrollt. +
++ +
++ Relevant ist hier vor allem der Content, denn das war der erste Versuch, Attribution zu geben (und bisher auch die Basis des AUTHORS file) +
+ + ++ ....anhand der Git-Logs nach Auslassungen suchen; dann aber auch die Darstellung etwas rebalancieren, denn die entspricht mehr dem Eindruck aus der Anfangszeit, als jeder kleine Beitrag bejubelt wurde — aus heutiger Sicht haben wir einige substantielle Beiträge, die in dieser ganzen Masse an Credits untergehen, während Sachen hervorgehoben werden, die letztlich nie zustandegekommen sind (uWiki, Builddrone, neues Website-Layout, Christian's DataBackend) +
+ + ++ diese greift, wenn die mtime neuer wäre als die angegebene Unix-Epoch. Damit kann man einen Build reproducible machen +
+ + ++ Grundsätzlich kann ich Content von anderen Leuten nicht ohne Weiteres aktualisieren. Aber Seiten, zu denen ich später Ergänzungen beigetragen habe, stellen ein abgeleitetes Werk dar, und in dem Zuge kann ich von dem Upgrade-Recht (das CC-Lizenzen stets beinhalten) Gebrauch machen. Das geht aber nur mit einem explizit genannten Stichdatum (oder wenn man sicherstellt, daß jede Seite tatsächlich bearbeitet wurde (Git-Commit) und einen entsprechenden Vermerk trägt +
+ + ++ Vor allem relevant in der EU: die Datenbank als Ganzes (oder in großen Teilen) bleibt geschützt, da sie ein erhebliches Investment darstellt. CC-Lizenzen gelten nur für den Abruf und Gebrauch von Einzeldaten +
+ + ++ Das beseitigt eine gefährliche Falle. Manche Länder (z.B. England, Frankreich, Japan) haben ein striktes moral rights regime, das ohne ensprechende Klarstellung dafür sorgen könnte, daß die per CC gegebenen Rechte durch einen Beitrag abgeschwächt werden könnten. Die neue Lizenz hat eine spezielle »Tunell-Klausel«, der zufolge per übersteuerndem Recht eingeschränkte Rechte wieder aufleben, sofern die Bearbeitung in einen anderen Rechtsraum gelangt. Zu den moral rights gehört das Recht eines Authors, über die Art der Repräsentation seines Werkes vollumfänglich zu bestimmen. Das bedeutet, daß ein Author das Recht hat, einem abgeleiteten Werk oder einer Übersetzung nicht zuzustimmen und verlangen kann, daß entsprechende Werke effektiv aus dem Verkehr gezogen werden. Das würde auch greifen, wenn ein bisher substantieller Anteil marginalisiert wird, oder die Art und der Stil der Darstellung sich ändert. +
+ + ++ Es gibt jetzt einen Pfad CC By SA 4 ⟶ GPL 3+ (aber nicht umgekehrt!) +
+ + ++ Adapted Material: means material subject to Copyright and Similar Rights that is derived from or based upon the Licensed Material and in which the Licensed Material is translated, altered, arranged, transformed, or otherwise modified in a manner requiring permission under the Copyright and Similar Rights held by the Licensor. +
+ + ++ Es geht nach meiner Einschätzung vor allem um die Protokolle, die andere Leute geschrieben haben, die RfCs und die Workflow/GUI-Proposals. Alle diese werden mit klarer Author-Angabe reproduziert +
+ + ++ und die neue Version schränkt nach meiner Einschätzung keine Rechte ein, sondern stellt nur Rechte klar. Der größte Knackpunkt könnten moral rights sein, aber da stelle ich mich auf den Standpunkt, daß ich eine Adaption/Collection mache, und daher gar nicht über die moral rights von Dritten verfügen kann. Insofern bestehen diese weiter +
+ + ++ bisweilen mit Benny als Co-Author +
+ + ++ Wobei in diesem Kontext zweifelhaft ist, was ein maschinenlesbarer Code auf einer allgemeinen Lizenz-Seite bringen soll. Das würde eigentlich nur Sinn machen, wenn der Button auf jeder Seite wäre +
+ + + ++ So stellt es zumindest ChatGPT dar. Demnach habe man die Empfehlungen bei CC vereinfacht, und biete nun einfach Grafiken an, die die User in ihre Website packen können. +
+ + + ++ CSS, falscher Link +
+ + ++ ....und jeweils sehen ob sich das bewährt und entsprechend klar ist +
+ + + ++ Denn damit kann man vermeiden, Attribution für Dinge zu geben, die nicht vorwärts gekommen sind +
+ + ++ ...die wollten mal was beitragen, haben sich auch in der Diskussion engagiert, aber nie etwas geliefert +
+ + ++ analog +
+ + ++ Die LGPL hatte ich ohnehin nur der Vollständigkeit halber mit eingeschlossen; sie spielt für Lumiera derzeit keine Rolle. Daher kann ich auch gleich die aktuellste Version LGPL-3 nehmen. Auch diese transcodiere ich ganz oberflächlich nach Asciidoc +
+ + ++ Es ist also im Besonderen nicht notwendig, daß irgend ein gewerblicher »Dienst« angeboten wird, da auch alle Arten von Publikationen mit erfaßt werden sollen. +
+ ++ Auf eine Telefonnummer kann man verzichten. Aber die eMail muß regelmäßig gelesen werden (Reaktionszeit: Stunden). Und für die Adresse gilt: man muß dort persönlich einen Verantwortlichen antreffen können. Beispielsweise für eine gerichtliche Ladung oder einen Durchsuchungsbeschluß. Es ist also eine Postbox explizit nicht ausreichend. +
+ + ++ Umsatzsteuernummer, Name der Zulassungsbehörde, bei Freiberuflern der Name der Stelle die den Titel oder das Diplom ausgestellt hat. Bei Unternehmen die Rechtsform. Bei journalistischen Publikationen, die regelmäßige Aktualisierungen beinhalten und regelmäßig publizierte Druckerzeugnisse wiedergeben (d.h. Zeitungen, Nachrichtendienste) muß ein Verantwortlicher benannt werden, der sofort reaktionsfähig ist (es genügt nicht die Angabe eines Firmensitzes) +
+ + ++ Konkret heißt das: es muß ein Link in den Footer, der »Impressum« heißt und mit höchstens einem Klick zum Ziel führt. Verlinken auf eine Hompage genügt nicht +
+ + +